Spenden

Gemeinnützigkeit

BiwAK e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Unser Zweck ist die kommunalpolitische Bildungsarbeit. Das Finanzamt für Körperschaften I hat die Gemeinnützigkeit von BiwAK e.V. anerkannt. Der letzte und aktuelle Freistellungsbescheid ist vom 13. Oktober 2023. Kleine gemeinnützige Vereine wie BiwAK stellen alle drei Jahre einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Alle unsere Einnahmen – die Zuwendung der Senatsverwaltung, die Mitgliedsbeiträge, die Teilnahmebeiträge und die Spenden – fließen zu 100% in die Bildungsarbeit von BiwAK. Da BiwAK eine Fehlbedarfsfinanzierung erhält, sind wir bestrebt, alle verfügbaren Mittel bis zum Jahresende für die Bildungsarbeit einzusetzen. Der Überschuss am Jahresende wird von der Zuwendung abgezogen (daher: Fehlbedarfsfinanzierung).

Spenden für die Bildungsarbeit des BiwAK

Spenden ermöglichen uns wichtige Anschaffungen, z.B. Veranstaltungstechnik oder die allgemeine Ausstattung, mit der wir die Veranstaltungen durchführen. Sie erweitern unseren Spielraum, um z.B. Teilnehmenden unterstützende Materialien (Seminarreadern) bereitzustellen oder Publikationen zu verfassen.

Bitte spende im Laufe des Jahres oder sogar besser noch zu Beginn des Jahres. So können wir die Spenden besser für die Bildungsarbeit einplanen.

Spendenbescheinigung

Für Spenden (sog. steuerbegünstigte Zuwendungen) erhältst du von uns eine Spendenbescheinigung, die du beim Finanzamt einreichen kannst, um deine Spende belegen zu können.

Das Finanzamt lässt zu, dass für Spenden bis 200 € aus Vereinfachungsgründen (Vereinfachter Spendennachweis bei Kleinbeträgen) anstelle einer von der Körperschaft ausgestellten Zuwendungsbestätigung die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes vorgelegt wird.

Spendenregelung (Abzugsfähigkeit von Spenden)

Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 01.01.2007 die Höchstgrenzen für Spenden heraufgesetzt und für alle förderfähigen Zwecke vereinheitlicht. Grundsätzlich gilt: Spenden an gemeinnützige Organisationen reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Du kannst 20% deines Einkommens für Spenden geltend machen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Spenden, die diesen Betrag überschreiten, unbegrenzt in die folgenden Jahre vorzutragen.

Spendenkonto

Unsere Kontoverbindung lautet:

IBAN: DE14 1005 0000 1040 0120 74
BIC: BE LA DE BE XXX
Landesbank Berlin – Berliner Sparkasse

Und hier zum Kopieren für ein Online-Formular:

IBAN: DE14100500001040012074
BIC: BELADEBEXXX

Wir freuen uns sehr über deine Unterstützung und danken dir für die Spenden!

Weitere Informationen

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat eine Informationsseite zum Thema Vereine und Gemeinnützigkeit erstellt.