Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von BiwAK e.V.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von BiwAK e.V. dienen der verbindlichen Regelung der Vertragsbeziehungen, der Transparenz und der Klarheit zwischen dem Verein BiwAK e.V. und den Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Weiterbildungsveranstaltungen (z.B. Seminare, Workshops, Exkursionen oder Tagungen und zwar als Präsenzveranstaltungen oder online) sowie im Falle eventueller Warenlieferungen. Die Warenlieferungen umfassen auch den Erwerb von Publikationen, die BiwAK e.V. veröffentlicht und vertreibt.

Sollten durch die Formulierung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Fragen entstehen oder Formulierungen unklar sein, dann weisen Sie uns bitte darauf hin und wenden Sie sich an uns (Kontakt). Wir versuchen die Fragen umgehend mit Ihnen zu klären.

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Geschäftsbedingungen regeln verbindlich den Vertragsinhalt für die Teilnahme an den Online- und/oder Präsenz-Veranstaltungen von BiwAK e.V. und gelten ergänzend zu der individuellen Anmeldung für sämtliche Dienstleistungen (z.B. Weiterbildungsveranstaltungen und Bildungsberatung) und / oder im Falle von Warenlieferungen (z.B. der Erwerb von Publikationen von BiwAK e.V.) ergänzend zu dem jeweiligen Vertrag über eine Teilnahme.

2 Die Anmeldung zu BiwAK-Veranstaltungen

Die Anmeldung zu unseren Veranstaltungen erfolgt über ein Formular auf der Website von BiwAK e.V. (Seminar-Anmeldung).

Eine Anmeldung ist verbindlich zustande gekommen, sobald die Teilnehmerin oder der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung von Biwak e.V. erhält. Das Angebot auf der Webseite besteht, solange eine Teilnahme noch möglich ist. Dies bedeutet, es stellt nur ein Angebot zur Abgabe einer Anmeldung dar, welche für ihre Wirksamkeit noch der Bestätigung durch Biwak e.V. bedarf.

Die Anmeldung als Teilnehmerin oder Teilnehmer ist verbindlich und kann bis zu einer Frist von einer Woche vor der Veranstaltung zurückgenommen werden. Sie können sich über die Zugangsdaten, die Sie über Ihre Anmeldung erhalten haben, selbständig von den Veranstaltungen abmelden. Die Abmeldung kann aber auch durch eine E-Mail (info@biwak.ev.de) erfolgen.

Damit wir die Veranstaltungen besser planen können sollte eine Abmeldung möglichst frühzeitig erfolgen. Dies gilt insbesondere bei einer Teilnahmebegrenzung. Bereits bezahlte Teilnahmebeiträge erstatten wir im Falle der rechtzeitigen Rücknahme spätestens 14 Tage nach Erhalt der Abmeldung zurück. Wir sind um eine zügige Erstattung bemüht. Bitte teilen Sie uns hierfür Ihre Kontoverbindung mit.

Bei Erkrankung oder aufgrund anderer wichtiger Gründe für eine kurzfristige Abmeldung erstatten wir Ihnen die bereits entrichteten Teilnahmebeiträge im Einzelfall gegebenenfalls ebenfalls vollständig zurück.

3 Datenschutzerklärung und Ihre Einwilligung

Mit der Anmeldung erhalten Sie einen Hinweis auf unsere Datenschutzerklärung (Datenschutzerklärung) bzw. auf die Erläuterungen zur EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO).

Für die Anmeldung ist erforderlich, dass Sie Ihre Zustimmung zu diesen AGB geben und separat erklären, dass Sie unsere Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben. Sie tun dies, indem Sie bei der Anmeldung jeweils in die Kästchen unter „Einwilligung“ klicken und damit ein Häkchen setzen. Sie stimmen durch das Setzen des Häkchens jeweils separat den AGB zu bzw. dokumentieren, dass Sie ebenfalls die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen haben.

4 Die Entrichtung von Teilnahmebeiträgen

Die Teilnahmebeiträge für die Veranstaltungen sind Teil der Eigenmittel für die Finanzierung des Bildungsangebots. Sie dienen der Finanzierung der Veranstaltungs- und Verpflegungskosten und sind ein Selbstkostenbeitrag.

Die Höhe der Teilnahmebeiträge werden jeweils in der Veranstaltungsankündigung ausgewiesen. Nähere Informationen zu den Teilnahmebeiträgen und der Beitragsordnung finden sich auf der Website von BiwAK e.V. (Teilnahmebeiträge).

Die Teilnahmebeiträge sind rechtzeitig vor der Veranstaltung möglichst 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn vollständig auf das Konto von BiwAK e.V. bei der Berliner Sparkasse, IBAN DE14 1005 0000 1040 0120 74 zu überweisen. Ohne rechtzeitigen Zahlungseingang ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Eine Barzahlung der Teilnahmebeiträge ist leider ausgeschlossen.

5 Die Absage von Veranstaltungen

Wir behalten uns vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. zu einer geringen Teilnahmezahl (eine Woche vorher, jedoch bis spätestens 3 Wochentage vor dem geplanten Veranstaltungstermin) oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung von Referentinnen und Referenten, beruflich bedingte Abwesenheit, höhere Gewalt, Kündigung von Geschäftsräumlichkeiten, Untersagung einer Veranstaltung aus gesundheitspolitischen Gründen wie zum Beispiel, aber nicht begrenzt darauf, einer Pandemie) abzusagen.

Bitte berücksichtigen Sie dies bereits bei der Anmeldung und geben Sie deshalb Kontaktdaten an (E-Mail, ggf. Telefon- oder Mobilfunk-Nr.), damit wir Sie bei der Absage einer Veranstaltung möglichst schnell erreichen können.

Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen zurückerstattet. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder den Verlust des Lebens betreffen, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

Bitte beachten Sie den fehlenden Ersatz von Kosten auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets. Diese können grundsätzlich nicht ersetzt werden, soweit BiwAK e.V. den Grund des Ersatzes nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im Falle leichter Fahrlässigkeit – außer bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, d.h. solcher Pflichten, deren Erfüllung für die Erreichung der Ziele des Vertrages notwendig sind – haftet BiwAK e.V. nicht. Die Haftung von BiwAK e.V. ist somit im Falle leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit es sich um die Verletzung von Nebenpflichten handelt.

6 Allgemeine Haftungsregeln und Haftung im Falle der Absage einer Veranstaltung

Für den Fall der notwendigen Absage einer Veranstaltung, aber auch in anderen Fällen einer möglichen Haftung gelten folgende vertraglichen Regelungen:

BiwAK e.V. haftet im Falle der vorsätzlichen Vertragsverletzung oder der grob fahrlässigen Vertragsverletzung unbegrenzt. Des Weiteren haftet BiwAK e.V. im Falle der Verletzung von Gesundheit, dem Verlust des Lebens oder der Verletzung des Körpers unbegrenzt. Für den Fall einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer solchen Pflicht, deren Erfüllung für den Vertrag notwendig ist, haftet BiwAK e.V. auch im Falle einer leicht fahrlässigen Vertragsverletzung. Im Falle der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit scheidet eine Haftung von BiwAK e.V. aus.

7 Änderungsvorbehalte bei der Veranstaltungsdurchführung

Im Falle der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten aufgrund leichter Fahrlässigkeit scheidet eine Haftung von Biwak aus.

BiwAK e.V. ist berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z. B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für die Teilnehmerin /den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Dies kann auch die Änderung einer Präsenzveranstaltung in eine Online-Veranstaltung betreffen.

Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referentinnen und Referenten im Bedarfsfall (z. B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.

Die im Rahmen der Weiterbildung zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind gegenüber BiwAK e.V. ausgeschlossen.

8 Eigentumsvorbehalt und Nutzung von Veranstaltungs- und Lehrmaterial

Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehr- und Seminarmaterialien sowie Publikationen das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch die Kundin bzw. den Kunden vor.

Die Vervielfältigung oder öffentliche Verbreitung, Bearbeitung oder Zugänglichmachung von Veranstaltungsunterlagen oder Lehrmaterialien sind unzulässig. Insbesondere die Vervielfältigung in jeglicher Form, die Verbreitung, die Bearbeitung oder die Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) ist untersagt.

9 Foto- und Videoaufnahmen

In den Präsenz- oder Online-Veranstaltungen können Fotografien von den Teilnehmenden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung durch einen geschützten Link zugänglich gemacht. Sollten Sie einer Aufnahme Ihrer Person oder dem Upload des Fotoprotokolls in die Veranstaltungsdokumentation nicht zustimmen, wenden Sie sich bitte umgehend noch während einer Pause der Veranstaltung an die Veranstaltungsleitung.

Bei einigen Präsenz- oder Online-Veranstaltungen kann es auch zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos oder Videos kommen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufnahmen und nicht die Fotoprotokolle zu Werbezwecken von BiwAK e.V. verwendet werden können.

Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holen wir Ihr Einverständnis im Vorfeld der Veranstaltung gesondert ein.

Teilnehmerinnen und Teilnehmer weisen wir zu Beginn der Veranstaltung darauf hin, dass die Foto- und Videoaufnahmen, z.B. für die Nutzung in den sozialen Medien, das Einverständnis aller Teilnehmenden im Vorfeld erfordern.

Video-, Bild- und/oder Tonaufnahmen seitens der Teilnehmerinnen oder Teilnehmer während der Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Dies gilt nicht für individuelle Video-, Bild – und oder Tonaufnahmen einzelner Personen, soweit die Teilnehmerin oder der Teilnehmer oder die Referentin oder der Referent dem ausdrücklich zugestimmt hat. Ein Verstoß gegen diese Regelungen kann zu einem Ausschluss von der Veranstaltung führen. Eine Erstattung des Teilnahmeentgeltes ist in diesem Fall ausgeschlossen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

10 Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern

BiwAK e.V. ist ein achtsamer und wertschätzender Umgang zwischen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, den Referentinnen und Referenten sowie der Veranstaltungsleitung bzw. den Organisatorinnen und Organisatoren sehr wichtig.

Wir erwarten, dass alle die Grundsätze von BiwAK e.V. für die kommunalpolitische Bildung (siehe u.a. die Satzung von BiwAK e.V., § 2 Zweck, Absatz 1) achten und in ihrem Verhalten und Handeln berücksichtigen. Dies beinhaltet insbesondere den Respekt vor den Grund- und Menschenrechten, der Solidarität mit Minderheiten und der Respekt vor allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus allen Bevölkerungsschichten, dem Respekt vor Vielfalt und individueller Unterschiedlichkeit und einer toleranten Haltung gegenüber abweichenden Meinungen und Haltungen. Dies schließt rassistische, sexistische oder andere Menschen herabwürdigende, diskriminierende oder abwertende Äußerungen, Verhalten oder Handlungen aus. Auch andere Teilnehmerinnen oder Teilnehmer oder Referentinnen oder Referenten störende Handlungen können zu einem Ausschluss von einer Veranstaltung führen. In diesem Fall behält sich BiwAK e.V. vor, Teilnehmerinnen und / oder Teilnehmer von einer Veranstaltung auszuschließen bzw. eine Anmeldung zu einer Veranstaltung abzulehnen. Weitergehende Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

11 Die Kündigungsbedingungen

BiwAK e.V. als Veranstalter und die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben das Recht, den Vertrag zur Teilnahme jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen. Vertragsschluss ist der Tag der Anmeldebestätigung zu einem Veranstaltungsangebot bzw. der Tag der Bestätigung der Bestellung einer Publikation.

12 Verschiedene Klauseln

Anwendbares Recht auf diesen Vertrag ist das in der Bundesrepublik Deutschland geltende Recht.

Sämtliche Änderungen und / oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollte diese Schriftform, welche in Form eines von beiden Seiten unterzeichneten Schriftstückes erfolgen muss, nicht eingehalten werden, so entbehrt die Änderung oder Ergänzung der Wirksamkeit.

Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Vereins. Dies ist zurzeit Berlin.
Sollte eine Klausel dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln dadurch nicht berührt.

Soweit die Teilnehmerin oder der Teilnehmer als Verbraucher die maßgebliche Veranstaltung gebucht hat und nicht zum Zwecke der Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes, finden die Regelungen dieses Abschnittes zu dem Gerichtsstand, dem an-wendbaren Recht oder die salvatorische Klausel zur teilweisen Unwirksamkeit einzelner Klauseln keine Anwendung.