Spenden für BiwAK

Hier erhalten Sie Informationen zu:

• Gemeinnützigkeit von BiwAK
• Spendenregelung und wofür BiwAK die Spenden einsetzt
• Spendenbescheingungen
• Abzugsfähigkeit von Spenden von der Steuer
• Spendenkonto von BiwAK

Gemeinnützigkeit

BiwAK e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. Unser Zweck ist die kommunalpolitische Bildungsarbeit. Das Finanzamt für Körperschaften I hat die Gemeinnützigkeit von BiwAK e.V. anerkannt. Der letzte und aktuelle Freistellungsbescheid ist vom 4. Oktober 2016. Kleine gemeinnützige Vereine wie BiwAK stellen alle drei Jahre einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Alle unsere Einnahmen – die Zuwendung der Senatsverwaltung, die Mitgliedsbeiträge, die Teilnahmebeiträge und die Spenden – fließen zu 100% in die Bildungsarbeit von BiwAK. Da BiwAK eine Fehlbedarfsfinanzierung erhält, sind wir bestrebt, alle verfügbaren Mittel bis zum Jahresende für die Bildungsarbeit einzusetzen. Der Überschuss am Jahresende wird von der Zuwendung abgezogen (daher: Fehlbedarfsfinanzierung).

Spenden für die Bildungsarbeit für BiwAK

Spenden ermöglichen uns z.B. wichtige Anschaffungen, z.B. Veranstaltungstechnik oder für die allgemeine Ausstattung, mit der wir die Veranstaltungen durchführen. Sie erhöhen unseren Spielraum, um z.B. Teilnehmende mit unterstützenden Materialien (Seminarreadern) auszustatten oder Publikationen zu erarbeiten.

Bitte spenden Sie im Laufe des Jahres oder sogar besser noch zu Beginn des Jahres. So können wir die Spenden besser für die Bildungsarbeit einplanen.

Bescheinigung über Ihre Spenden

Für Spenden (sie heißen steuerbegünstigte Zuwendungen) erhalten Sie von uns eine Spendenbescheinigung, die Sie beim Finanzamt einreichen können, um Ihre Spende belegen zu können.

Das Finanzamt lässt zu, dass für Spenden bis 200 € aus Vereinfachungsgründen (Vereinfachter Spendenachweis bei Kleinbeträgen) „anstelle einer von der Körperschaft ausgestellten Zuwendungsbestätigung der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes vorgelegt wird“ (Finanzamt für Körperschaften I: „der berliner ratgeber ‚vereine und steuern'“, 2014).

Spendenregelung (Abzugsfähigkeit von Spenden)

Der Gesetzgeber hat rückwirkend zum 01.01.2007 die Höchstgrenzen für Spenden heraufgesetzt und für alle förderfähigen Zwecke vereinheitlicht. Grundsätzlich gilt: Spenden an gemeinnützige Organisationen reduzieren das zu versteuernde Einkommen. Sie können 20% Ihres Einkommens für Spenden geltend machen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Spenden, die diesen Betrag überschreiten, unbegrenzt in die folgenden Jahre vorzutragen.

Spendenkonto und Kontoverbindung von BiwAK

Unsere Kontoverbindung lautet:

Landesbank Berlin – Berliner Sparkasse
IBAN: DE14 1005 0000 1040 0120 74
BIC: BE LA DE BE XXX (Berlin)

Und hier zum Kopieren für ein Online-Formular:

IBAN: DE14100500001040012074
BIC: BELADEBEXXX

Wir freuen uns sehr über Ihre bzw. Eure Unterstützung und danken Ihnen bzw. Euch für die Spenden!

Weitere Informationen zum Thema Spenden und Gemeinnützigkeit:

Die Senatsverwaltung für Finanzen hat eine Informationsseite zum Thema Vereine und Gemeinnützigkeit erstellt: Link.
Eine Broschüre des Finanzamtes für Körperschaften I von 2014 erhalten Sie unter folgendem Link.